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Unterrichtsausfall bis voraussichtlich 18.04.2020

Wie das Kultusministerium heute mitgeteilt hat, ist die Erteilung von Unterricht vom Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit untersagt.

Eine Notbetreuung wird in der Schule, auch während der Osterferien, für folgende Berufsgruppen von 08:00 bis 13:00 Uhr gewährt:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, Beschäftigte im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuer sowie Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbaren Bereichen.

Eine Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder erheblicher Verdienstausfall) ist ebenfalls möglich! Nehmen Sie ggf. Kontakt auf!
Die Betreuung wird in Kleinstgruppen stattfinden und namentlich erfasst werden.

Um an der Betreuung teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte am Vortag zwischen 08 Uhr und 14 Uhr unter der Telefonnummer 0541/3234377.

Die Osterferien finden in der Zeit vom 30. März bis zum 14. April 2020 statt, regulärer
Unterrichtsbeginn ist dann am 20. April 2020.
Als Schulleiter möchte ich Sie bitten, in den Wochen nach dem 18. April 2020 einige Dinge/Verhaltensregeln im Umgang mit dem Corona-Virus zu beachten:
Kinder und Jugendlichen gehören nicht zur Risikogruppe! Trotzdem sollten Sie darauf hinwirken, dass Ihre Töchter und Söhne sich regelmäßig und intensiv (d.h. mindestens 20 Sekunden einseifen) die Hände waschen, in die Armbeuge husten und niesen und Handkontakt mit anderen Personen möglichst vermeiden.
– Bitte geben Sie Ihren Kindern keine Desinfektionsmittel mit in die Schule! Die oftmals scharfen Dämpfe in den Mitteln können bei Kindern und Erwachsenen Kopfschmerzen auslösen! Richtiges Händewaschen ist im normalen Alltag genau so wirksam!
– Nach Möglichkeit sollten enge Körperkontakte in der Schule vermieden werden.
– Alle Schülerinnen und Schüler sollen die beiden großen Pausen auf den zur Verfügung stehenden Schulhöfen verbringen und das Schulgebäude währenddessen nur betreten, um am Kiosk etwas zu kaufen. Diese Regelung gilt ab sofort zunächst befristet bis zum 12.06.2020.
– Wenn sich Ihre Kinder in den letzten 14 Tagen vor dem jeweiligen Schulbesuchstag in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut aufgehalten haben oder eine sichtbare akute Erkrankung oder Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege (Atemwegssymptome) bestehen, dürfen Sie nicht am Unterricht teilnehmen. Sie müssen mich dann unverzüglich informieren. Diese Regelung gilt ab sofort zunächst
befristet bis zum 12.06.2020.

Bei Rückfragen wenden sich die Erziehungsberechtigten bitte an die Schulleitung.