Adresse
Hauptschule Innenstadt
Hakenstraße 10-11
49074 Osnabrück
Telefon: +49 541 32384000
Telefax: +49 541 3232773
E-Mail: sekretariat@hsi-os.de
Mädchen und Jungen sind gleichberechtigt.
Alle sollen sich so verhalten, dass sie weder sich noch andere gefährden.
Rücksichtnahme ist die wichtigste Regel im Zusammenleben – auch in der
Schule.
1. Nach dem Schellen zum Unterrichtsbeginn begeben sich die
SchülerInnen möglichst ruhig auf direktem Weg in ihre Klassen oder
Fachräume. Die Fachräume dürfen ohne Aufsicht der Lehrperson nicht
betreten werden. Fenster dürfen nur im Auftrag von Lehrerinnen oder
Lehrern geöffnet oder geschlossen werden.
Das Entsichern der Fensterriegel ist wegen der hohen Unfallgefahren
verboten.
2. Klettern auf die Fensterbänke und Werfen mit Gegenständen ist
untersagt.
3. In den großen Pausen gehen die SchülerInnen auf den Pausenhof. Die
Klassenzimmertüren werden abgeschlossen. Getränke und Esswaren
können am Verkaufsstand bzw. am Getränkeautomaten gekauft
werden.
Der Kellerflur ist keine Pausenhalle, auch nicht bei Schnee- oder
Regenwetter.
4. Bei Regenpausen verlassen die SchülerInnen die Klassen und halten
sich im unteren Flur auf.
5. Zweiräder (Fahrräder, Mofas) dürfen nur in den Fahrradständern
abgestellt werden; sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Der Aufenthalt
an den Fahrradständern ist nicht gestattet.
6. Radfahren und Mofafahren sind auf dem Schulhof nicht erlaubt.
Die Lehrpersonen nehmen in der Schule die Aufsichtspflicht der Eltern
wahr und können nur für die haften, die sich an die Regeln halten. Den
Aufsichtsführenden ist Folge zu leisten.
1. a) Die SchülerInnen sollen nicht früher als 30 Minuten vor Unterrichts-
beginn das Schulgelände betreten; das Schulgebäude wird für
SchülerInnen um 07:15 Uhr geöffnet.
b) Ist eine Klasse oder Lerngruppe 5 Minuten nach Beginn der
Unterrichtsstunde noch ohne Lehrperson wird dies von
KlassensprecherIn, StellvertreterIn oder jemand anderen aus der
Lerngruppe bei der Schulleitung, im Sekretariat oder im
LehrerInnenzimmer gemeldet.
2. In den Pausen nach der 1., 3. und 5. Stunde sollen die Klassenräume
nur im Bedarfsfall verlassen werden.
3. Der Pausenhof darf nicht ohne Erlaubnis der aufsichtsführenden
Person verlassen werden.
4. Die Unterrichtsräume sollen von jeder Lerngruppe möglichst sauber
zurückgelassen werden. Die Tafel ist zu putzen.
Die Stühle sind am Ende des Unterrichts auf die Tische zu stellen.
5. Das Rauchen innerhalb des Schulgeländes ist verboten.
6. Der vorgeschriebene Weg zu den Sportstätten und zur Schwimmhalle
muss eingehalten werden, da bei einem Unfall die Versicherung nur für
diesen Weg eintritt.
7. Zur besonderen Beachtung: Waffen, Feuerwerkskörper und
feststehende Messer dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
8. Bei Feueralarm sollen alle SchülerInnen unter Aufsicht der Lehrperson
ihre Klassenräume möglichst rasch verlassen, jeweils den nächsten
Ausgang benutzen und sich in ausreichender Entfernung vom Gebäude
aufhalten.
Niemand soll SchülerInnen bei der Arbeit oder beim Spiel in den Pausen
stören.
1. Die Ausstattung der Räume sowie die Lehr- u. Lernmittel sollen
schonend behandelt werden. Dies gilt für eigene Bücher und
Arbeitsmittel, besonders jedoch für die der MitschülerInnen. Beschädigt
nicht Tische, Stühle und Einrichtungen der Schule! Haltet die Toiletten
sauber.
2. Für die Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgrundstück sind alle
SchülerInnen in gleicher Weise mitverantwortlich.
3. Ballspielen ist nur auf der eingezäunten Sportfläche gestattet. Spiele
auf dem Schulhof sollen niemanden gefährden oder stören.
4. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die SchülerInnen das
Gebäude und das Schulgelände. Längeres Verweilen auf dem
Schulgrundstück ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht
zulässig.